Whistleblowing

Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften

Wir legen besonderen Wert darauf, dass alle unsere Aktivitäten im Einklang mit dem Gesetz und den Regeln der Geschäftsethik stehen. Daher bieten wir hier die Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften zu melden, die von Personen begangen werden, die in einem Arbeits- oder ähnlichen Verhältnis zur DEFEND INSURANCE GmbH (im Folgenden "DEFEND" genannt) stehen.

    Wann muss ich eine Meldung einreichen?

    wenn Sie ernsthafte Gründe für die Annahme haben, dass DEFEND Aktivitäten in grober Weise gegen das Gesetz oder ethische Regeln verstoßen haben oder verstoßen könnten. Ein solches Verhalten kann auch eine Straftat oder ein Vergehen darstellen.

    Wir werden Ihre Meldungen stets vertraulich und so behandeln, dass ein größtmöglicher Schutz der Identität des Meldenden gewährleistet ist. Der Schutz kann jedoch nicht von einem Hinweisgeber in Anspruch genommen werden, der wissentlich eine falsche Meldung gemacht hat.

    Wer kann eine Meldung machen?

    • DEFEND-Mitarbeiter;

    • Arbeitssuchende bei DEFEND;

    • eine Person, die für DEFEND in einem anderen Verhältnis als einem Arbeitsverhältnis arbeitet;

    • Mitglied eines DEFEND-Gremiums sein, es sei denn, er/sie ist auch Arbeitnehmer;

    • Praktikanten und Freiwillige, die in DEFEND arbeiten.

    Für andere Personen schließt DEFEND die Möglichkeit einer Anmeldung aus.


    Wo kann ich eine Anzeige erstatten?

    Die Benachrichtigung kann auf eine der folgenden Arten erfolgen:

    Über das interne Meldesystem von DEFEND:

    • über ein Formular, das automatisch an uns gesendet wird

    persönlich an den Compliance Manager, Roztylská 1860/1, 148 01 Praha 4, oder per Telefon +420 246024029

    • per E-Mail an: whistleblowing@defendinsurance.eu

    • per Post mit dem Vermerk auf dem Umschlag "Whistleblowing - vertraulich! an:


    DEFEND INSURANCE HOLDING s.r.o.
    Roztylská 1860/1
    148 01 Prag
    Tschechische Republik


    Wie werden wir mit der Meldung umgehen?

    Innerhalb von 7 Tagen nach der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Empfangsbestätigung, es sei denn, der Hinweisgeber hat ausdrücklich darum gebeten, DEFEND nicht zu informieren, oder dies würde dazu führen, dass die Identität des Hinweisgebers an eine andere Person weitergegeben wird.

    Innerhalb der folgenden 30 Tage unterrichtet DEFEND den Anmelder über die Art und Weise, in der der gemeldete Sachverhalt untersucht wurde, und über die von DEFEND im Zusammenhang mit der Meldung getroffenen Maßnahmen. Diese Frist kann unter Angabe von Gründen zweimal verlängert werden.